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Jugendsozialarbeit

SGB 8, § 13 Jugendsozialarbeit:
 

(1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.
 

(2) Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maßnahmen und Programme anderer Träger und Organisationen sichergestellt wird, können geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den Fähigkeiten und dem Entwicklungsstand dieser jungen Menschen Rechnung tragen.
 

(3) Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden.
In diesen Fällen sollen auch der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sichergestellt und Krankenhilfe nach Maßgabe des § 40 geleistet werden.
 

(4) Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, der Jobcenter, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von Beschäftigungsangeboten abgestimmt werden.

Was sind die Ziele der Jugendsozialarbeit?

Die Kernziele der Jugendsozialarbeit sind:

  • Stärkung der sozialen Integration und Teilhabe

  • Förderung der Bildungs- und Berufsperspektiven

  • Prävention und Krisenintervention

  • Stärkung von Selbstständigkeit und Eigenverantwortung

Was sind die Handlungsfelder der Jugendsozialarbeit?

 

Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit

Die arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit (AJS) oder Jugendberufshilfe unterstützt benachteiligte junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren, die Schwierigkeiten beim Übergang von der Schule in den Beruf haben. Solche Schwierigkeiten können etwa die Ausbildungs- oder Arbeitsplatzsuche betreffen, aus Unsicherheiten bzgl. der Berufswahl entstehen oder sich im Umgang mit Schul- oder Ausbildungsabbrüchen zeigen. Ziel der AJS ist die soziale und berufliche Integration dieser Jugendlichen durch sozialpädagogische Begleitung in verschiedenen Angeboten.

 

Schulbezogene Jugendsozialarbeit

Schulbezogene Jugendsozialarbeit (SJS) ist eine Form der Jugendsozialarbeit, die direkt an Schulen mit einem hohen Anteil benachteiligter Kinder und Jugendlicher stattfindet. Die SJS unterstützt Schüler*innen bei familiären Konfliktsituationen, Problemen im Alltag und in der Schule, bei Suchtproblemen usw. Die SJS arbeitet sowohl mit Eltern bzw. Erziehungsberechtigten als auch mit dem Jugendamt und den entsprechenden Trägern der Jugendhilfe zusammen. Die Schulsozialarbeit (vgl. §13a SGB VIII) oder auch Sozialarbeit an Schulen stellt einen Teilbereich der SJS dar. Diese kann verschiedene Schwerpunkte verfolgen, wie unter anderem Beratungsangebote für Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte sowie präventive Gruppenarbeit. 

 

Migrationsbezogene Jugendsozialarbeit

Die migrationsbezogene Jugendsozialarbeit (MJS) richtet sich an junge Migrant*innen und junge Menschen mit Migrationshintergrund. Die MJS unterstützt diese dabei ihre Integration zu fördern, ihre Chancen im Bildungssystem und im gesellschaftlichen Leben zu verbessern und Zukunftsperspektiven zu entwickeln. Die MJS hat zum Ziel die soziale Teilhabe zu stärken und bei der Bewältigung von Herausforderungen im Zusammenhang mit Migration zu helfen. Bundesweit circa 500 Jugendmigrationsdienste (JMD) unterstützen diese jungen Menschen durch Beratung, Bildung- und Freizeitangebote.

 

Jugendwohnen

Das Jugendwohnen (JW) richtet sich an junge Menschen im Alter von 14 bis 27 Jahren, die aus verschiedenen Gründen nicht alleine oder bei ihren Eltern leben können oder möchten. Solche Gründen können etwa ein Ausbildungsplatz oder eine Schule an einem anderen Ort sein, sowie ein Bedarf nach sozialpädagogischer Begleitung aufgrund herausfordernder Lebensverhältnisse darstellen. Das JW bietet eine sichere und betreute Wohnmöglichkeit mit sozialpädagogischer Begleitung, in der die jungen Menschen lernen eigenständig zu leben als auch bei Bedarf Unterstützung erhalten.

 

Aufsuchende Jugendsozialarbeit

Die aufsuchende Jugendsozialarbeit (AJS) ist eine niedrigschwellige Form der Jugendsozialarbeit, die Jugendliche dort aufsucht, wo sie sich aufhalten, zum Beispiel in Parks, auf der Straße oder an öffentlichen Plätzen in sozialen Brennpunkten. Damit versucht die AJS auch junge Menschen zu erreichen, die nicht von sich aus Hilfe suchen oder für die Hilfe schwer zugänglich ist. Die AJS unterstützt bei Problemlagen wie u.a. Sucht, Schulden und psychische Erkrankungen. Sie begleitet und fördert die Entwicklung junger Menschen.

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Die Jugendsozialarbeit (JSA) ist ein Unterstützungsangebot für junge Menschen, das darauf abzielt, ihnen bei der Bewältigung persönlicher und sozialer Herausforderungen zu helfen. Sie richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die Unterstützung im Übergang von der Schule ins Berufsleben, bei der beruflichen Orientierung, sowie im Kontext von Migration benötigen.


Die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Hessen (LAG JSA Hessen) setzt sich dafür ein, dass jungen Menschen, die aufgrund ihres persönlichen, familiären, sozialen und/oder ökonomischen Hintergrunds Benachteiligung erfahren, gefördert werden und Zugang zu notwendigen Hilfen erhalten, die ihre Lebenssituation verbessern. Dabei verfolgt die Jugendsozialarbeit stets das Ziel, die soziale Teilhabe und die persönliche Entwicklung zu fördern und langfristige Perspektiven zu schaffen.

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